Bildungs- und Kulturdirektion
Newsletter «e-ducation Flash» vom
16. November 2023
Aktuelle Informationen an Schulen und Gemeinden

Sehr geehrte Damen und Herren
 
Seit März 2022 sind rund 2’000 ukrainische Schülerinnen und Schüler im Volksschulalter in den Kanton Bern eingereist und konnten in die schnell aufgebauten Willkommensklassen und zusätzlichen Intensivkurse Deutsch als Zweitsprache (IK DaZ) Gefässe eingeschult werden. Einmal mehr danke ich Ihnen ganz herzlich für Ihren grossen Einsatz und die wertvolle Integrationsleistung!
 
Die Unterbringung der weiterhin einreisenden ukrainischen Familien erfolgt kaum mehr bei Gastfamilien, sondern in den fünf Kollektivunterkünften für ukrainische Geflüchtete (Bern TUV, Grindelwald, Oberhofen, Prêles und Ringgenberg). Der Bedarf an Willkommensklassen und IK DaZ ist daher stark zurückgegangen, zugunsten von DaZ-Unterstützung für die vielen inzwischen in die Regelklassen integrierten Kinder.

Unterstützungsmassnahmen Sonderpool Ukraine, Klassenhilfe Geflüchtete und DaF-Online verlängert
Der Einsatz von Klassenhilfen im Kontext «Geflüchtete» wird fortgeführt, auch das DaF-Online-Angebot (Deutsch als Fremdsprache) der PH Bern für ukrainische SuS wird weiter angeboten. Der Sonderpool «Spezialaufgabe Schulung von SuS mit Schutzstatus S» zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwands von Schulleitungen wurde für das aktuelle Schuljahr verlängert.

DaZ-Unterricht für ukrainische SuS im 2. Semester des Schuljahrs 2023-2024
Die ukrainischen SuS werden nun zunehmend in die regulären aus dem MR-Pool gespeisten DaZ-Gruppen integriert. Sind zusätzliche Lektionen notwendig, sind auch gemischte Gruppen (ukrainische SuS und SuS aus aller Welt) zu prüfen.
 
Für SuS, die bereits über ein Jahr da sind, werden zwei Wochenlektionen für DaZ-Fortgeschrittenen-Unterricht empfohlen (vgl. Empfehlungen im Leitfaden DaZ, S. 12).
 
Für die Ressourcierung gilt das bewährte gestufte Vorgehen:

1. Speisung aus MR-Pool
2. SOS-Lektionen zur Überbrückung von Engpässen (Kompetenz Schulinspektorate)
3. Gesuch nach Art. 16 Absatz 6 der VMR (Gesuch an AKVB, bitte Checkliste beachten)
 
Die Checkliste für die Gesuchstellung um zusätzliche Lektionen finden Sie weiterhin in den aktualisierten FAQ auf der Ukraine-Webseite.

Leitfaden «Geflüchtete Kinder in der Volksschule» wieder aufgeschaltet
Der Leitfaden enthält grundlegende Informationen zu Themen und Abläufen, deren Kenntnis bei der (Ein-) Schulung von geflüchteten Kindern (wie Asylverfahren, Zuständigkeiten für die Unterbringung der geflüchteten Familien etc.) hilfreich sind. Wenn ausserordentlich viele Flüchtlingskinder einreisen, bitte ergänzend zu den Informationen im Leitfaden weiterhin die laufend aktualisierten FAQ konsultieren.

Ausblick
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) rechnet mit einer Zunahme der Einreisen von regulären Asylsuchenden auf diesen Herbst/Winter hin. Der Anteil an Familien mit schulpflichtigen Kindern aus aller Welt ist wesentlich niedriger als bei den Personen aus der Ukraine. Reguläre Asylsuchende verbleiben während den ersten Monaten im Bundesasylzentrum, da sie das Asylverfahren durchlaufen müssen. An den Kanton überwiesen werden nur Personen mit Verbleibperspektive. Nach dem Erreichen erster Integrationsziele dürfen geflüchtete Familien aus der Kollektivunterkunft ausziehen.

Das AKVB pflegt einen regelmässigen Austausch mit seinen Partnern im Asyl- und Bildungsbereich und versucht, mögliche Entwicklungen in den Bereichen der regulären Asylsuchenden und auch der Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind (Status S), bezüglich Beschulung möglichst früh zu erkennen.
 
Ich wünsche Ihnen bunte Herbsttage und eine lichtvolle Adventszeit
 
Freundliche Grüsse
 
Erwin Sommer
Vorsteher Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung

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