Kanton Bern
Bildungs- und Kulturdirektion
Newsletter «e-ducation Flash» vom
4. April 2023
Aktuelle Informationen an Schulen und Gemeinden

Sehr geehrte Damen und Herren

Inzwischen sind 2000 ukrainische Schülerinnen und Schüler im Volksschulalter im Kanton Bern wohnhaft. 1500 von ihnen sind bereits im März und im April 2022 eingereist und besuchen mittlerweile seit einem Jahr unseren Unterricht. Einmal mehr: ganz herzlichen Dank dafür, dass Sie und Ihre Lehrpersonen den ukrainischen Kindern und Jugendlichen eine rasche Aufnahme ermöglicht haben.
 
Im Gegensatz zum ersten Halbjahr nach Kriegsausbruch erfolgt die Unterbringung der zurzeit wenigen neu einreisenden ukrainischen Familien kaum mehr bei Gastfamilien. Die Unterbringung beschränkt sich auf fünf Kollektivunterkünfte: Bern, Grindelwald, Prêles, Ringgenberg und Wimmis. Damit geht der Bedarf an Willkommensklassen und IK DaZ weiter zurück. Die meisten der aktuell noch betriebenen Anfangs-DaZ-Gefässe werden auf Ende Schuljahr auslaufen und die (teil-)integrierten Kinder auf das neue Schuljahr hin definitiv in eine Regelklasse übertreten. Eine Weiterführung von Willkommensklassen und IK DaZ im Schuljahr 2023/2024 ist jedoch in spezifischen Situationen noch möglich, namentlich in Gemeinden mit sehr vielen geflüchteten Kindern und in Gemeinden, in denen zahlreiche erst kürzlich geflüchtete Kinder unterrichtet werden.

Aufbau- und Fortgeschrittenen-DaZ im 1. Semester des Schuljahrs 2023/2024
Nach dem Besuch von IK DaZ bzw. regionalen Willkommensklasse setzen die Schülerinnen und Schüler (SuS) den konzentrierten Erwerb der Unterrichtssprache im Rahmen von (bestehenden) DaZ-Gruppen am Schulort oder vorerst weiterhin zentral in einem Aufbau-DaZ-Angebot (vier Wochenlektionen während zehn bis zwanzig Wochen, nachmittags) fort.

Für SuS, die bereits über ein Jahr da sind, beträgt die Empfehlung zur Lektionendotation für DaZ-Fortgeschrittenen-Unterricht zwei Wochenlektionen (vgl. Empfehlungen im Leitfaden DaZ, S. 12).

Für die Ressourcierung gilt das bewährte gestufte Vorgehen: Speisung aus MR-Pool (früher «IBEM-Pool») / SOS-Lektionen / Gesuch nach Art. 16 Abs. 6 VMR (Verordnung über die einfachen sonderpädagogischen und unterstützenden Massnahmen im Regelschulangebot).

Bitte beachten Sie auch die Checkliste zur Gesuchstellung für zusätzliche Lektionen. Eine vollständige Gesucheingabe und allenfalls eine vorgängige Besprechung der Ausgangssituation und der geplanten Eingabe mit dem Schulinspektorat oder dem für Migrationsthemen zuständigen Fachbereich des AKVB ermöglichen eine rasche und effiziente Bearbeitung.

Weiterführung Klassenhilfe Ukraine / Geflüchtete im neuen Schuljahr
Als zusätzliche Unterstützung wird der Einsatz von Klassenhilfen im Kontext Ukraine / Geflüchtete und ebenfalls bei erschwerten Unterrichtssituationen aufgrund des Lehrpersonenmangels weiterhin auch im neuen Schuljahr gewährt.

Raster nach GER zu Einschätzung des Sprachstands
Gerne weisen wir Sie auch darauf hin, dass auf einem Padlet der PHBern einige Dokumente zur Selbst- oder Fremdeinschätzung des erreichten Sprachstands nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GER) zusammengestellt sind, die den SuS zur Dokumentation und zur Einordnung ihrer Fortschritte dienen können.

Links für ukrainische Eltern
Weiter finden Sie untenstehend nochmals einige für ukrainische Eltern wichtige Links, wie jener zu den Kurzfilmen über das Schulsystem und den Kindergarteneintritt im Kanton Bern in Ukrainisch und Russisch (und vielen weiteren Migrationssprachen).

Zudem finden Sie hier auch die Informationen zum Bildungssystem Schweiz (Kurzfilm) und zur Berufswahl und Berufsbildung der BIZ in Ukrainisch. Für Lehrpersonen und ukrainische Eltern steht für einen niederschwelligen Erstkontakt mit der Erziehungsberatung eine Deutsch, Russisch und Englisch sprechende Psychologin zur Verfügung, jeweils am Montag von 10 bis 12 Uhr, unter 031 635 94 19.

Ich wünsche Ihnen frohe Oster- und stärkende Frühlingsferientage.

Freundliche Grüsse

Erwin Sommer
Vorsteher Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung

Info
Regierungsrat sistiert Massnahmen zur Vermeidung einer Energiemangellage

Mit den steigenden Temperaturen sinkt das Risiko einer Energiemangellage. So hat der Regierungsrat beschlossen, die geltenden Massnahmen zu ihrer Vermeidung per Ende April 2023 vorläufig zu sistieren. Mit diesem Beschluss werden per 30. April auch alle Empfehlungen zur Vermeidung einer Energiemangellage auf Stufe Volksschule aufgehoben.

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