Lärmmindernde Strassenbeläge, Temporeduktion, Lärmschutzwände und Schallschutzfenster – mit solchen Massnahmen versucht das Tiefbauamt, die bernische Bevölkerung vor gesundheitsschädlichem Lärm an Kantonsstrassen zu schützen. Ein grosses Potenzial besteht aber auch in der Gestaltung der einzelnen Gebäude. Aus diesem Grund macht der Gesetzgeber für Neubauten und Umbauten klare Vorgaben zum Schutz vor Lärm.
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