Steuerjahr 2024
- Unveränderte Maximalbeiträge an die Säule 3a
- Ausgleich kalte Progression Kantons- und Gemeindesteuern
- Ausgleich kalte Progression Direkte Bundessteuer
- Anpassungen Steuergesetzrevision 2024 Kanton Bern; zum Beispiel die Senkung der kantonalen Steueranlage für juristische Personen
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TaxInfo: Wichtigste Neuerungen im Steuerjahr 2024
Ausblick Steuerjahr 2025
- Höhere Maximalbeträge an die Säule 3a
- Besteuerung von Leibrenten und Verpfründung ab dem Steuerjahr 2025
- Senkung der kantonalen Steueranlage für natürliche Personen
- Sowohl bei der direkten Bundessteuer, als auch bei den Kantons- und Gemeindesteuern erfolgt per 2025 erneut ein Ausgleich der kalten Progression, wobei bei den Kantons- und Gemeindesteuern nur die Einkommenssteuertarife angepasst werden.
- Besteuerung von Telearbeit im internationalen Verhältnis
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TaxInfo: Wichtigste Neuerungen im Steuerjahr 2025
Zinsen
Kantons- und Gemeindesteuern
Die Verzugs-, Vergütungs- und Vorauszahlungszinsen bleiben gegenüber dem Steuerjahr 2024 unverändert:
Steuerjahr | Vergütung | Verzug | Vorauszahlung |
---|---|---|---|
2025 | 1,0 % | 4,00 % | 0,75 % |
2024 | 1,0 % | 4,00 % | 0,75 % |
Direkte Bundessteuer
Bei der direkten Bundessteuer wurden der Rückerstattungszins (entspricht dem Vergütungszins im Kanton Bern), der Verzugszins sowie der Vergütungszins (entspricht dem Vorauszahlungszins im Kanton Bern) für das Kalenderjahr 2025 gesenkt:
Kalenderjahr | Rückerstattung (Vergütung) |
Verzug | Vergütung (Vorauszahlung) |
---|---|---|---|
2025 | 4.50 % | 4.50 % | 0.75 % |
2024 | 4,75 % | 4,75 % | 1.25 % |
Erläuterungen zu den Zinsarten und vergangene Jahre:
Zinsarten
Gut zu wissen
Steuererklärung für Erben- und Miteigentümergemeinschaften, Personengesellschaften
Die Steuererklärung für Personengesellschaften, Erben- und Miteigentümergemeinschaften (sogenannte virtuelle Steuersubjekte) können Sie vollständig online einreichen.
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